Allgemeine Reisebedingungen

STROHMENGER REISEN GmbH

für Buchungen ab dem 1.7.2018

 

 

1.       Abschluss des Pauschalreisevertrages,  Verpflichtungen des Kunden

1.1. Allgemeines:

  1. a) Grundlage des Angebots von „STROHMENGER REISEN“ und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von „STROHMENGER REISEN“ für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
  2. b) Weicht die Reisebestätigung von der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das „STROHMENGER REISEN“ 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf dieser Grundlage zustande, soweit „STROHMENGER REISEN“ bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen, seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder vorbehaltlos Zahlungen leistet.
  3. c) Die von „STROHMENGER REISEN“ gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen werden nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  4. d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Für Buchungen  gilt:

  1. a) Mit der Buchung – an die der Kunde 7 Tage gebunden ist - bietet der Kunde „STROHMENGER REISEN“ den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
  2. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch „STROHMENGER REISEN“ zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt „STROHMENGER REISEN“ dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung in Textform, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform hat (Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen)

1.3. „STROHMENGER REISEN“ weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.

 

2.       Bezahlung

2.1. „STROHMENGER REISEN“ und der Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Liegen die Voraussetzungen vor, ist nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird fällig, wenn die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 7 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2. Leistet der Kunde die An- und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl „STROHMENGER REISEN“ zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist „STROHMENGER REISEN“ berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

 

3.       Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von „STROHMENGER REISEN“ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind „STROHMENGER REISEN“ vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. „STROHMENGER REISEN“ ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von „STROHMENGER REISEN“ gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von „STROHMENGER REISEN“ gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte „STROHMENGER REISEN“ für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten

 

4.       Preiserhöhung; Preissenkung

4.1. „STROHMENGER REISEN“ behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit

  1. a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
  2. b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
  3. c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse

sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern „STROHMENGER REISEN“ den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

  1. a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann „STROHMENGER REISEN“ den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann „STROHMENGER REISEN“ vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

- Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann „STROHMENGER REISEN“ vom Kunden verlangen.

  1. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
  2. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für „STROHMENGER REISEN“ verteuert hat

4.4. „STROHMENGER REISEN“ ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für „STROHMENGER REISEN“ führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von „STROHMENGER REISEN“ zu erstatten. „STROHMENGER REISEN“ darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die „STROHMENGER REISEN“ tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. „STROHMENGER REISEN“ hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

 

5.       Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber „STROHMENGER REISEN“ unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird die Textform empfohlen.

5.2. Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert „STROHMENGER REISEN“ den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann „STROHMENGER REISEN“ eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von „STROHMENGER REISEN“ zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

„STROHMENGER REISEN“ hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei „STROHMENGER REISEN“ bzw. Reisevermittler wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.

 

bis 61 Tage vor Reisebeginn: 8%
    vom 60. bis zum 45. Tag vor Reisebeginn: 10%
    vom 44. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 25%
    vom 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 40%
    vom 14. bis zum 07. Tag vor Reisebeginn: 50%
    vom 06. bis zum Reisetag sowie bei Nichterscheinen: 90%

 

5.3. Dem Kunden bleibt unbenommen, „STROHMENGER REISEN“ nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

5.4. „STROHMENGER REISEN“ behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist „STROHMENGER REISEN“ verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.5. Ist „STROHMENGER REISEN“ infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat „STROHMENGER REISEN“ unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von „STROHMENGER REISEN“ durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie „STROHMENGER REISEN“ 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

 

6.       Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen besteht nicht. Werden gleichwohl Umbuchungen vorgenommen, wird hierfür ein Entgelt von 15,00 EUR erhoben.

 

7.       Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. „STROHMENGER REISEN“ führt sämtliche Reisen ab einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen durch. Gilt im Einzelfall eine abweichende Zahl, wird in der Reisebeschreibung darauf hingewiesen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann „STROHMENGER REISEN“ unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

  1. a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von „STROHMENGER REISEN“ beim Kunden sind in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung und in der Reisebestätigung anzugeben.
  2. b) „STROHMENGER REISEN“ ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
  3. c) Ein Rücktritt von „STROHMENGER REISEN“ später als 20 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig. Es kommt auf die Kenntnisnahmemöglichkeit des Kunden an.

7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6.  gilt entsprechend.

 

8.       Rechte und Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

8.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

  1. a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
  2. b) Soweit „STROHMENGER REISEN“ infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
  3. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von „STROHMENGER REISEN“ vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von „STROHMENGER REISEN“ vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an „STROHMENGER REISEN“ unter der mitgeteilten Kontaktstelle von „STROHMENGER REISEN“ zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von „STROHMENGER REISEN“ bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht, kann die Mängelanzeige auch dem Reisevermittler zur Kenntnis gebracht werden.
  4. d) Der Vertreter von „STROHMENGER REISEN“ ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

8.2. Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er „STROHMENGER REISEN“ zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von „STROHMENGER REISEN“ verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

 

9.       Beschränkung der Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung von „STROHMENGER REISEN“ für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

9.2. „STROHMENGER REISEN“ haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von „STROHMENGER REISEN“ sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

„STROHMENGER REISEN“ haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von „STROHMENGER REISEN“ ursächlich geworden ist.

 

10.   Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber „STROHMENGER REISEN“ geltend zu machen. Erfolgte die Buchung über einen Reisevermittler, kann die Geltendmachung auch an diesen Reisevermittler erfolgen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

 

 

11.   Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1. „STROHMENGER REISEN“ wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

11.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nicht­beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn „STROHMENGER REISEN“ nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

11.3. „STROHMENGER REISEN“ haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde „STROHMENGER REISEN“ mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass „STROHMENGER REISEN“ eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

 

12.   Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1.  „STROHMENGER REISEN“ weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass „STROHMENGER REISEN“ nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht.  „STROHMENGER REISEN“ weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

12.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und „STROHMENGER REISEN“ die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können „STROHMENGER REISEN“ ausschließlich an deren Sitz verklagen.